Wie beliebte Apps persönliche Daten verkaufen
Seit Einführung der oft geschmähten und dennoch wichtigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte dem wahl- und ziellosen Erfassen und Verkaufen persönlicher Daten ein Riegel vorgeschoben worden sein. Grau ist jedoch alle Theorie, das wusste nicht schon Goethe. Ein aktueller Bericht aus Norwegen zeigt, dass zahlreiche internationale Apps weiterhin echte Datenschleudern (bzw. Verschleuderer) sind, speziell im Dating-Sektor.
Was Dating-Apps so alles an Informationen weitergeben
Alarm schlägt das Norwegian Consumer Council, eine Institution der norwegischen Regierung zum Schutz, zur Wahrung und zur Vertretung von Konsumenteninteressen. Im Rahmen der Untersuchung reichte die Organisation zudem eine DSGVO-Beschwerde gegen die betroffenen Unternehmen ein. Des Weiteren wird vermutet, dass aktuelle Praktiken gegen das erst kürzlich in Kraft getretene Datenschutzgesetz Kaliforniens verstoßen.
Doch was war genau passiert? Die prominenten Dating-Apps Okcupid, Grindr und Tinder stellen allerlei Fragen, um durch zusätzliche Informationen bessere Treffer (sogenannte „Matches“) erzielen zu können. Was jedoch nicht verraten wird, allerdings kaum überraschen sollte: Besagte Apps geben die gesammelten Daten an ausgewählte Werbeunternehmen weiter. Tinder reicht Infos zum Geschlecht des Nutzers weiter, Okcupid fragt unter anderem die Verwendung psychedelischer Drogen ab und das für homosexuelle sowie bisexuelle Männer angelegte Grindr verkauft durch die Datenweitergabe de facto Informationen über die sexuelle Orientierung seiner Nutzer.
Wo liegt das Problem?
Die DSGVO regelt exakt, welche Daten in welcher Form und auf Basis welcher Einwilligung(en) weitergegeben werden dürfen. Unternehmen in Europas ist es jedoch durch dieses Gesetz verboten, sensible Daten über die sexuelle Orientierung oder die Religionszugehörigkeit von Menschen weiterzugeben. Und genau das passiert hier. Okcupid behält sich beispielsweise vor, seine Daten mit 300 Werbepartnern zu teilen, und Grindr nutzt eine Mopub-Software zur Namen- und Standortsammlung; Daten, die mit 180 anderen Partnern geteilt werden können. Entsprechende Verhaltensweisen sind trügerisch bis illegal, die DSGVO-Beschwerde somit logische Konsequenz.
TikTok als Zankapfel
Ein bekannter Name fehlt in dieser Auflistung, ist aktuell jedoch in aller Munde. TikTok ist natürlich keine Dating-App, wird jedoch vor allem von Kindern und Jugendlichen verwendet – aktuelle Studien zeigen, dass diese hier inzwischen sogar fast so viel Zeit wie auf YouTube verbringen. Erste Verbote gibt es bereits, allerdings haben diese vornehmlich politische Motive, siehe Indien sowie die angedachten US-Beschränkungen. Ein aktuelles Whitepaper zeigt hingegen umfassende Sicherheitsmängel und Exploits auf, spricht von umfassendem Standort-Tracking und Data-Harvesting. TikTok selbst gab an, dass eine veraltete Version für diesen Test herangezogen wurde und verweist auf die eigene, aktuelle Datenschutzerklärung. Beschwichtigend geht jedoch anders, vom der Beseitigung etwaiger Zweifel ganz abgesehen.
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