Wegweisendes EuGH-Urteil zu Cookies und Tracking

Wer Websites besucht, sieht sich mit einer Reihe an Einverständniserklärungen zur Verwendung von Cookies konfrontiert. Diese sind seit einer Gesetzesumstellung Standard geworden. In der Regel gibt es Opt-out-Möglichkeiten, um bestimmte Cookies abzuwählen. Der Europäische Gerichtshof bläst nun Sand ins Getriebe. Ein neues Urteil besagt, dass für Online-Marketing wichtige Cookies und vergleichbare Tracking-Methoden nur bei vorheriger Kundeneinwilligung verwendet und nicht mehr standardmäßig eingesetzt werden dürfen. Das könnte eine ganze Branche durcheinanderwirbeln.

Das Aus fĂĽr personalisierte Werbung?

Der EuGH dreht damit die aktuelle Gesetzgebung um. Bislang durften entsprechende Tracking-Methoden eingesetzt werden, sofern kein Widerspruch erfolgt. Nun muss erst die Bestätigung kommen, aber wer wird das schon freiwillig tun? Die Möglichkeit, eine Website ohne Erfassung persönlicher Daten zu besuchen, ist selbstverständlich verlockend, schließlich „bezahlt“ niemand gerne mit dem eigenen Surfverhalten. Personalisierte Werbung dürfte sich damit nach und nach verabschieden. Der Cookie-Banner muss künftig nicht mehr nur weggeklickt, sondern auch gelesen und aktiv bestätigt werden. Zeit ist Geld – wer wird sich das schon antun? Und wie sollen solche Banner und Hinweise durch verschiedene Blocker-Tools dringen?

Alle Klarheiten beseitigt

Natürlich, möchte man beinahe sagen, ist diese Entscheidung mit einem Asterisk versehen. Einerseits sind Cookies, die zum technischen Betrieb eines Dienstes notwendig sind, von diesem Urteilsspruch ausgenommen – Warenkorb und Login wären typische Beispiele. Das macht auch absolut Sinn. Zudem lässt der EuGH einige Fragen offen. So scheint es, als müssten die Dienste nur aufgelistet, nicht aber zur individuellen Einwilligung aufbereitet werden. Auch die Platzierung der Einwilligung – vorangestellt oder nachträglich – ist noch offen. Des Weiteren wurde keine Entscheidung getroffen, ob eine Art Zwangsgebühr oder Paywall für Cookie- und Tracking-freie Nutzung eingerichtet werden darf, so wie es beispielsweise die Onlinepräsenz der Tageszeitung Der Standard als PUR-Abo anbietet.

Mehr Fragen als Antworten lassen Spannung aufkommen. Zumindest brodelt es gerade in der Online-Marketing-Gemeinde, die ohne entsprechende Datenerfassung und Werbemittelbereitstellung mit starken Einschnitten rechnen muss.

Quelle: t3n.de

Copyright Foto: Bigstock.com/Pixel Robot

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