Wer Websites besucht, sieht sich mit einer Reihe an EinverstĂ€ndniserklĂ€rungen zur Verwendung von Cookies konfrontiert. Diese sind seit einer Gesetzesumstellung Standard geworden. In der Regel gibt es Opt-out-Möglichkeiten, um bestimmte Cookies abzuwĂ€hlen. Der EuropĂ€ische Gerichtshof blĂ€st nun Sand ins Getriebe. Ein neues Urteil besagt, dass fĂŒr Online-Marketing wichtige Cookies und vergleichbare Tracking-Methoden nur bei vorheriger Kundeneinwilligung verwendet und nicht mehr standardmĂ€Ăig eingesetzt werden dĂŒrfen. Das könnte eine ganze Branche durcheinanderwirbeln.
Das Aus fĂŒr personalisierte Werbung?
Der EuGH dreht damit die aktuelle Gesetzgebung um. Bislang durften entsprechende Tracking-Methoden eingesetzt werden, sofern kein Widerspruch erfolgt. Nun muss erst die BestĂ€tigung kommen, aber wer wird das schon freiwillig tun? Die Möglichkeit, eine Website ohne Erfassung persönlicher Daten zu besuchen, ist selbstverstĂ€ndlich verlockend, schlieĂlich âbezahltâ niemand gerne mit dem eigenen Surfverhalten. Personalisierte Werbung dĂŒrfte sich damit nach und nach verabschieden. Der Cookie-Banner muss kĂŒnftig nicht mehr nur weggeklickt, sondern auch gelesen und aktiv bestĂ€tigt werden. Zeit ist Geld â wer wird sich das schon antun? Und wie sollen solche Banner und Hinweise durch verschiedene Blocker-Tools dringen?
Alle Klarheiten beseitigt
NatĂŒrlich, möchte man beinahe sagen, ist diese Entscheidung mit einem Asterisk versehen. Einerseits sind Cookies, die zum technischen Betrieb eines Dienstes notwendig sind, von diesem Urteilsspruch ausgenommen â Warenkorb und Login wĂ€ren typische Beispiele. Das macht auch absolut Sinn. Zudem lĂ€sst der EuGH einige Fragen offen. So scheint es, als mĂŒssten die Dienste nur aufgelistet, nicht aber zur individuellen Einwilligung aufbereitet werden. Auch die Platzierung der Einwilligung â vorangestellt oder nachtrĂ€glich â ist noch offen. Des Weiteren wurde keine Entscheidung getroffen, ob eine Art ZwangsgebĂŒhr oder Paywall fĂŒr Cookie- und Tracking-freie Nutzung eingerichtet werden darf, so wie es beispielsweise die OnlineprĂ€senz der Tageszeitung Der Standard als PUR-Abo anbietet.
Mehr Fragen als Antworten lassen Spannung aufkommen. Zumindest brodelt es gerade in der Online-Marketing-Gemeinde, die ohne entsprechende Datenerfassung und Werbemittelbereitstellung mit starken Einschnitten rechnen muss.
Quelle: t3n.de
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