Das Àndert sich ab Mai 2018
Die Datenschutz-Grundverordnung reguliert die Weiterverwendung personenbezogener Kundendaten noch strenger und verschĂ€rft damit einen bestehenden Grundsatz. Erst wenn der Kunde seine Einwilligung gibt, dĂŒrfen die Daten entsprechend verarbeitet werden. Klingt nicht verkehrt, bedeutet aber konkret groĂe Probleme fĂŒr den Bereich E-Mail-Marketing. Im Gegensatz zu Werbeprospekten, die ungefragt den Briefkasten verstopfen dĂŒrfen, muss fĂŒr den Versand von E-Mail-Angeboten und -Newslettern eine Genehmigung eingeholt werden. Die EU möchte damit vor allem dubiose (Spam-)Anbieter strafen. Das Problem daran: Diese sind in der Regel nicht erreich- und belangbar â weder unter den gefĂ€lschten Adressen noch unter den angegebenen Servern â und entziehen sich somit etwaigen Pönalen von bis zu 20 Millionen (!) Euro.
Vorbild USA
Das hört man in Tagen wie diesen nur selten: Hinsichtlich „E-Mail-Gesetz“ nehmen die USA aktuell eine Vorbildrolle ein. Der CAN-SPAM-Act straft zwar ebenfalls mit bis zu 40.654 Dollar pro Mail, gibt sich in seinen EinschrĂ€nkungen aber deutlich praxisnaher. Sofern der Absender klar identifizierbar, das Mail als Werbung gekennzeichnet und, nebst anderen Faktoren, die Möglichkeit zur Ablehnung weiterer Zusendungen gegeben ist, bewegen sich Unternehmen im grĂŒnen Bereich. Eine Ă€hnliche Regelung wĂ€re auch fĂŒr die EU denkbar gewesen und zeigt zugleich, dass mit zweierlei MaĂ gemessen wird. Global Player, wie Google, Facebook und Apple, haben weitestgehend freies Spiel mit personenbezogenen Daten, wĂ€hrend entsprechende nationale Staatstrojaner-Gesetze mit dem eigentlich beabsichtigten Schutz der PrivatsphĂ€re kollidieren.
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Autor:
Oliver Resl