Das ändert sich ab Mai 2018
Die Datenschutz-Grundverordnung reguliert die Weiterverwendung personenbezogener Kundendaten noch strenger und verschärft damit einen bestehenden Grundsatz. Erst wenn der Kunde seine Einwilligung gibt, dürfen die Daten entsprechend verarbeitet werden. Klingt nicht verkehrt, bedeutet aber konkret große Probleme für den Bereich E-Mail-Marketing. Im Gegensatz zu Werbeprospekten, die ungefragt den Briefkasten verstopfen dürfen, muss für den Versand von E-Mail-Angeboten und -Newslettern eine Genehmigung eingeholt werden. Die EU möchte damit vor allem dubiose (Spam-)Anbieter strafen. Das Problem daran: Diese sind in der Regel nicht erreich- und belangbar – weder unter den gefälschten Adressen noch unter den angegebenen Servern – und entziehen sich somit etwaigen Pönalen von bis zu 20 Millionen (!) Euro.
Vorbild USA
Das hört man in Tagen wie diesen nur selten: Hinsichtlich „E-Mail-Gesetz“ nehmen die USA aktuell eine Vorbildrolle ein. Der CAN-SPAM-Act straft zwar ebenfalls mit bis zu 40.654 Dollar pro Mail, gibt sich in seinen Einschränkungen aber deutlich praxisnaher. Sofern der Absender klar identifizierbar, das Mail als Werbung gekennzeichnet und, nebst anderen Faktoren, die Möglichkeit zur Ablehnung weiterer Zusendungen gegeben ist, bewegen sich Unternehmen im grünen Bereich. Eine ähnliche Regelung wäre auch für die EU denkbar gewesen und zeigt zugleich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Global Player, wie Google, Facebook und Apple, haben weitestgehend freies Spiel mit personenbezogenen Daten, während entsprechende nationale Staatstrojaner-Gesetze mit dem eigentlich beabsichtigten Schutz der Privatsphäre kollidieren.
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Autor:
Oliver Resl