So wird Ihre Website barrierefrei!

Welche Änderungen sind laut Barrierefreiheitsgesetz zumutbar?

Fehlende Barrierefreiheit auf Websites und Webshops fallen generell unter mittelbare Diskriminierung, da diese Inhalte der öffentlichen Zugänglichkeit unterliegen. Gemäß
WCAG 2.0-Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sind vier grundlegende Bereiche zu berücksichtigen:

      • Wahrnehmbarkeit

      • Bedienbarkeit

      • Verständlichkeit

      • Robustheit

    Nichteinhaltung der Kriterien kann zu Schadensersatzansprüchen mit einem Mindestrichtwert von € 1.000,00 führen. Allerdings sind nicht alle Änderungen für jede Website zumutbar. Grundsätzlich wird nach drei Stufen der Konformität eingeteilt: A (minimal), AA und AAA (optimal). Die höchste Stufe ist in den meisten Fällen nur für grundlegende Navigations- und Einstiegsangebote umsetzbar, AA gilt als allgemeiner Standard.

    Im Vorfeld der Barriere-Beseitigung ist eine Zumutbarkeitsprüfung hinsichtlich Aufwand und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen durchzuführen. Je nach technischen Kriterien und Realisierbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit reichen unter Umständen auch deutlich geringere Änderungen aus.


    Darauf muss bei barrierefreien Websites geachtet werden:

    Barrierefreiheit im Web kann durch Anpassungen auf der Seite oder eigene barrierefreie Versionen erreicht werden. Aus den bereits erwähnten vier Grundsätzen ergibt sich eine Checkliste von zwölf Faktoren, auf die unbedingt zu achten ist. Darunter fallen:

        • Text-Alternativen für alle nicht-textlichen Inhalte und zeitgesteuerten Medien

        • Bereitstellung von Orientierungs- und Navigationshilfen

        • Lesbarkeit und Verständlichkeit aller Texte

        • Kompatibilität der Website mit Benutzeragenten und assistierenden Technologien

      Eine genaue Auflistung bietet das Infoschreiben „
      Barrierefreie Websites. Rechtliche Grundlagen und vorhandene Empfehlungen“ der Wirtschaftskammer Österreich.

      Gerne berät Sie die pinzweb Werbeagentur GmbH & Co KG in Hinsicht auf Barrierefreiheit oder setzt eine barrierefreie Version Ihrer Website um. Wir laden Sie herzlich zu einem
      kostenfreien Beratungsgespräch ein!


      Autor: Oliver Resl


      FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit für Websites in Österreich

      Wer seine Website barrierefrei machen will, muss die Inhalte seiner Webseite so gestalten, dass Sie für alle Menschen gut wahrgenommen bzw. konsumiert werden können. Das bedeutet, dass auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen die Informationen uneingeschränkt nutzen können müssen.

       

      Eine barrierefreie Homepage bietet so z.B. Einstellungsmöglichkeiten, um die Schriftgröße verstellen zu können oder einen Screenreader zu verwenden, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Informationen konsumieren können. Menschen, die keine Maus bedienen können, soll die Steuerung über Tastatur oder andere Eingabegeräte ermöglicht werden. Das Barrierefreiheitsgesetz für Websites nimmt dabei die vier Faktoren Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit in den Fokus.

      Das Barrierefreiheitsgesetz sieht generell vor, dass alle Websites barrierefrei gestaltet werden sollen. Vor allem öffentliche Institutionen sind streng an die Vorgaben gebunden, eine Website barrierefrei zu machen. Auch private Unternehmen müssen sich daran halten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom Barrierefreiheitsgesetz. Dies betrifft z.B. Dienstleister mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz. Außerdem müssen Unternehmen ihre Website nicht barrierefrei gestalten, wenn dies eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten würde oder wenn die barrierefreie Homepage erfordern würde, das Angebot wesentlich zu verändern.

      Um eine Website barrierefrei zu machen, gibt es klare Richtlinien. Zumeist wird der Standard der Konformitätsstufe AA als Grundlage herangezogen. Zu den wichtigsten Kriterien zählen:

      • Zu Bildern und Grafiken werden alternativ Texte angeboten (Alt-Tags)
      • Ausreichende Farbkontraste und Schriftgrößen sorgen für gute Lesbarkeit.
      • Tastaturbedienbarkeit zur Steuerung ohne Maus
      • Klare Strukturen und eindeutige Menüführung
      • Kompatibilität mit Assistenzsystemen wie Screenreadern

      Wie hoch der Aufwand ist, eine Homepage barrierefrei zu machen, hängt immer vom Bestand ab. Oft lässt sich eine Website barrierefrei umsetzen, indem die bestehenden Elemente und Inhalte optimiert werden oder Plugins installiert werden, die die Seite um barrierefreie Werkzeuge erweitern, die bei Bedarf genutzt werden können. Alternativ kann auf Wunsch auch eine separate, barrierefreie Version der Webseite gestaltet werden. Gerne beraten wir Sie und schätzen den Aufwand, Ihre Website barrierefrei zu machen. Kontaktieren Sie uns einfach!

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