Anmeldung und Abbestellung
Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung beflügelt, sollte bei der Newsletter-Anmeldung komplett auf Single-Opt-in- verzichtet und stattdessen ausschließlich auf das Double-Opt-in-Verfahren gesetzt werden. Dies beschreibt ein zweiteiliges Anmeldeverfahren: Nach dem Newsletter-Abonnement auf der jeweiligen Seite erhält der Interessent ein Mail zur endgültigen Bestätigung seiner Anmeldung. Auf diese Weise sollen unerwünschte Abonnements vermieden werden.
Besagtes Bestätigungsmail sollte so schlicht wie möglich gestaltet werden, um nicht in die gefährliche Spam-Kategorie zu fallen. Gestalten Sie diese Vorlage relativ nüchtern und zurückhaltend, und verzichten Sie komplett auf Werbung. Protokollieren Sie zudem sämtliche Newsletter-Bestellungen und -Aktivierungen, und machen Sie das Abbestellen so einfach wie möglich durch einen klar ersichtlichen Link.
Achtung: Vergeht zu viel Zeit zwischen dem Versand zweier Newsletter, kann die Einwilligung der Besteller ungültig werden. Achten Sie daher auf regelmäßige, nicht zu lange Newsletter-Abstände.
Datenschutz und Tracking
Natürlich möchten Sie wissen, wer Ihren Newsletter liest, und inwiefern etwaig eingebaute Links auch angeklickt werden. Tracking-Funktionen sind prima, aus Datenschutzgründen jedoch eher problematisch. Weisen Sie bereits bei der Newsletter-Bestellung auf Tracking-Tools hin, ebenso im Bestätigungsmail. Bauen Sie entsprechende Hinweise wie auch Informationen über die Verarbeitung von Newsletter-Daten unbedingt auf Ihrer Homepage ein – am besten in der Datenschutzerklärung Ihres Impressums, das stets im Newsletter verlinkt sein sollte, damit die Identität des Absenders auch festgestellt werden kann.
Sicherheit und Anbieter
Datenschutz, das bedeutet auch Daten- und Nutzer-Sicherheit. Die Übermittlung von Newsletter-Daten bei der Anmeldung und Abmeldung muss über eine gesicherte HTTPS-Verbindung erfolgen. Zugleich sollte auf die Sicherheit der Newsletter-Software durch regelmäßiges Einspielen etwaiger Updates und die Wahl sicherer Passwörter geachtet werden. Falls Sie einen Drittanbieter für den Versand verwenden, ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Dieser kann je nach Herkunftsland und Herkunftsregion stark variieren, beispielsweise das Privacy Shield in den USA oder ein EU-Standardvertrag im EU-Ausland inkludieren.
Sie möchten sich beim Newsletter-Versand keine Sorgen um etwaige rechtliche Fragen machen müssen? Dann sind Sie bei der pinzweb Werbeagentur GmbH & Co KG goldrichtig! Wir beraten Sie umfassend in allen technisch und rechtlich relevanten Fragen, und übernehmen sämtliche Newsletter-Aktivitäten für Sie. Besuchen Sie uns doch zu einem kostenlosen
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Autor:
Oliver Resl