Richtlinien für neue Domainnamen im Überblick

Richtlinien für neue Domainnamen im Überblick

Endlich ist die Zeit gekommen, eine Domain zu registrieren und die eigene Website an den Start zu bringen. Der perfekte Name steht bereit, aber kann ohne Weiteres einfach jede x-beliebige Domain beansprucht werden? Bei der Registrierung neuer Domainnamen gibt es gewisse Richtlinien und Voraussetzungen zu berücksichtigen, die in weiterer Folge mit .at-Fokus näher erläutert werden.

Wer darf eine neue Domain registrieren?

nic.at, die zentrale Domain-Registrierungsstelle für alles, was die österreichische Endung .at verwendet, gibt an, dass Privatpersonen, Firmen, Vereine und Organisationen solche Registrierungen vornehmen dürfen. Privatpersonen müssen volljährig und geschäftsfähig sein, während Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit ebenfalls als Inhaber fungieren können – eine im Namensfeld erwähnte Person dient lediglich als Ansprechpartner. Bei Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit muss hingegen zusätzlich eine natürliche Person als Domain-Inhaber angegeben werden.

Ist meine Domain bereits vergeben?

Das kann unter www.nic.at für .at-Domains ermittelt werden. Die Whois-Abfrage stellt fest, ob die Wunschdomain noch verfügbar oder bereits anderweitig vergeben ist. Allerdings werden die Daten von natürlichen Personen aus Datenschutzgründen nicht angegeben. Hierfür ist ein gesondertes und zu begründendes Auskunftsbegehren auszufüllen und einzureichen.

Können Ansprüche auf vergebene Domainnamen erhoben werden?

Theoretisch können Dispute Claims erhoben werden, welche die Domain-Zugehörigkeit und eventuelle Weitergabe in eine Art Wartestatus versetzen. Solche Anspruchserklärungen greifen beispielsweise bei Konflikten zur Übergabe einer Domain oder bei einer möglichen Verletzung des Markenrechts sowie anderweitig geschützter Begriffe. Man kann also nicht einfach einen Marken(ähnlichen)-Domainnamen registrieren, der Nutzer in die Irre führen kann. Gesetzesverletzende Bezeichnungen sind selbstverständlich ebenso wenig gestattet.

Welche Zeichen sind erlaubt?

Alles, was unter .at, .or.at oder .co.at registriert wird, muss gewisse technische Voraussetzungen erfüllen. Der Domainname muss mindestens ein Zeichen beinhalten und darf 63 Zeichen nicht überschreiten. Ein Bindestrich am Anfang bzw. zwei Bindestriche hintereinander an dritter und vierter Stelle sind aus technischen Gründen nicht gestattet. Als Zeichen sind alle Kleinbuchstaben, Ziffern und Bindestriche sowie IDN-Zeichen möglich. Eine komplette Übersicht aller aktuell 34 gestatteten IDN-Zeichen gibt es als PDF unter www.nic.at.

Richtlinien jenseits der .at-Welt

Gewisse Regularien und Beschränkungen sind übrigens weltweit gültig. Das Limit von 63 Zeichen (mit einen Minimum derer zwei) findet sich vielerorts wieder, so auch bei .com-Domains, die ebenfalls IDN-Zeichen unterstützen. Im generischen Top-Level-Domain-Bereich wird es hingegen spezifisch und kompliziert, denn Marken-TLDs, Regional-TLDs (.wien für, nun ja, Wien) und Community-TLDs (beispielsweise .travel für die Reisebranche) werden genau auf Zulässigkeit und Zugehörigkeit geprüft. Zudem führt die ICANN eine Liste von rund 4.000 geschützten Begriffen und Bezeichnungen, die nicht registriert werden dürfen. Darunter fallen das Rote Kreuz oder olympische Namen – unter www.icann.org findet sich eine umfassende Auflistung.

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